American Pit Bull Terrier Club SCHWEIZ, SUISSE, SVIZZERA American Pit Bull Terrier Club SCHWEIZ, SUISSE, SVIZERA
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AKTIONEN, FAKTEN, RESULTATE

6. MAI 2012 ABSTIMMUNG GLARUS

Die Glarner Bevölkerung hat das Rassenverbot abgelehnt, die Behörden werden eine Bewilligungsplicht ausarbeiten.



FAQ ZÜRCHER HUNDEGESETZ
Prisca Hollenstein hat zusammengefasst was das neue Hundegesetz im Kanton Zürich mit sich bringt und hat Antworten auf die häufigsten Fragen.

VERNEHMLASSUNG KT. ZÜRICH
Stellungnahme des APBT-Clubs Schweiz zum Entwurf Totalrevision der kantonalen Hundeverordnung.

BESCHWERDE GEGEN KT. ZÜRICH
Mit Unterstützung diverser Hundeclubs hat der APBT-Club Beschwerde gegen den Kanton Zürich beim Bundesgericht eingereicht.
Bericht aus der "NZZ am Sonntag" vom 8.2.2009 siehe Link unten.




LEXCANIS
Hunde sind keine Waffen – Stopp die politischen Instrumentalisierung! Jeder Beitrag zählt! Wie kann man unsinnige Gesetze stoppen?
 
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13.9.2007

WAHLEN 2007

 

Die Online-Fachzeitschrift hundeonline.ch hat eine Umfrage veröffentlicht, in der die vier Bundesratsparteien sowie der  amtierende National- und Ständerat zum Thema Hundegesetzgebung befragt wurden.

Es werden weiter laufend Kandidaten befragt und die Antworten veröffentlicht.

Diese Informationen sollen Hundehaltern eine Hilfestellung bei der Wahlentscheidung sein.

 

Wir Hundehalter sollten solidarisch wählen. Dieses Gesetz wollen wir nicht.

 

 

http://www.hunde-online.ch/wahl.html  Resultate der Befragung


28.8.2007

Offizielle Stellungnahme des American Pit Bull Terrier Club Schweiz zur parlamentarischen Initiative für ein Verbot von Pitbulls in der Schweiz.


Ohne Worte :-)

22.04.2007

 

Pressekonferenz der parlamentarischen Kommission

Auf Hinweis eines Journalisten haben wir in letzter Minute erfahren, dass die parlamentarische Kommission WBK (Wissenschaft, Bildung und Kultur) eine Pressekonferenz abhält und haben uneingeladen teilgenommen.
Wie bereits aus der Presse von letzten Sonntag bekannt, wurden am Freitag den 20.4.07 die Entwürfe: Bundesbeschluss über den Schutz des Menschen vor Tieren und Änderung des Tierschutzgesetzes vorgestellt. Zu denen der Bundesrat Gelegenheit für eine Stellungnahme bekommt.
Wie aus den beiliegenden Dokumenten zu ersehen, ist für uns von zentraler Bedeutung der Kommissionsvorschlag „Gefährliche Hunde sollen in der Schweiz verboten werden“. (Wichtig: beachte Übergangsbestimmung: Art. 45b!) Insbesondere soll der Pitbull per se in diese Gruppe eingestuft werden. Wir sind der Überzeugung, dass die Gefährlichkeit eines Hundes sich nicht auf die Rasse festlegen lässt, sondern von zahlreichen Faktoren wie Zucht, Sozialisation, Haltung usw. abhängig ist.
Damit dieser Entwurf überarbeitet wird, gilt es nun für uns, den Bundesrat zu überzeugen, dass eine solche Katalogisierung keine Lösung ist. Dies  kann wissenschaftlich nachgewiesen werden. Zudem wähnt dieser Vorschlag die breite Öffentlichkeit in falscher Sicherheit vor gefährlichen Hunden.
Für alle Hundehalter von „so genannten Kampfhunden“ sei einmal mehr appelliert: geht mit euren Hunden in eine Hundeschule, macht eine Prüfung wie „Schweizer Halterprüfung“, Halterprüfung nach SKG, Begleithundeprüfung. Nur so schützt ihr euch und vor allem eure Hunde vor künftigen Unannehmlichkeiten und Gesetzeskonflikt. Zudem macht ein „Führerschein“ stolz und ihr begegnet lästernden Passanten und Behörden mit einem Lächeln.

 

http://search.parlament.ch/homepage/cv-geschaefte.htm?gesch_id=20050453  Weitere Info


30.11.2006

Stellungnahme des APBT-Clubs der Schweiz zum Entwurf der Totalrevison des Hundegesetzes.