American Pit Bull Terrier Club SCHWEIZ, SUISSE, SVIZZERA American Pit Bull Terrier Club SCHWEIZ, SUISSE, SVIZERA
American Pit Bull Terrier Club SCHWEIZ

Tel:
Mail: mail@apbt-club.ch

1. Der American Pitbull Terrier Club SCHWEIZ
2. Zweck, Sinn und Aufgabe
3. Sitz des APBT Club SCHWEIZ
4. Mittelbeschaffung
5. Das Organ
6. Mitglieder: Eintritts- und Austrittsbestimmungen
7. Tierschutz
8. Hundesport
9. Hundeschule
10. Zucht
11. Ausstellungen
12. Rassestandard
13. Eintragungen
14. SKG-Teilnahme
15. Der Pit Bull in der Öffentlichkeit
16. Aktivitäten der Mitglieder

1. Der American Pitbull Terrier Club SCHWEIZ

kurz APBT Club SCHWEIZ genannt, ist ein Schweizerischer Verein nach ZGB Art. 60 ff..

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2. Zweck, Sinn und Aufgabe

Der APBT Club SCHWEIZ verfolgt einzig die Sicherung und den Fortbestand der Hunderasse des American Pit Bull Terriers in der Schweiz. Der Club kann für andere 'bedrohte' Hunderassen einstehen und zu deren Erhaltung solidarisch mit beitragen.

Der Erfahrungsaustausch im Umgang mit der Rasse, die Bekämpfung von Hundekämpfen, die Förderung des Hundesports mit dem Pit Bull und die Aufklärung in der Öffentlichkeit sind die Basisaufgaben dieses Clubs.

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3. Sitz des APBT Club SCHWEIZ

Der Sitz des APBT Club SCHWEIZ ist jeweils der Wohnort des Präsidenten.

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4. Mittelbeschaffung

Der APBT Club SCHWEIZ beschafft seine Mittel über die ordentlichen Mitgliederbeiträge, freiwillige Zuwendungen und Spenden. Die Höhe des Mitgliederbeitrages wird jeweils jährlich auf der Generalversammlung beschlossen.

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5. Das Organ

Organ des APBT Club SCHWEIZ ist die Generalversammlung. Der Verein besteht aus Aktiv-, Passiv- und Vorstandsmitgliedern sowie Gönnern.

Die Generalversammlung

Die ordentliche oder außerordentliche Generalversammlung ist das oberste Organ des APBT Club SCHWEIZ.

Jedes Aktivmitglied hat Stimm- resp. Wahlrecht mit einer Stimme.


Die Generalversammlung ist zuständig für:
a) Festsetzung und Änderung der Statuten
b) Wahl des Vorstandes
c) Wahl der Kontrollstelle (Revisoren)
d) Ernennung von Ehren- und Freimitgliedern
e) Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
f) Abnahme des Jahresberichts des Vorstands und Abnahme der Jahresrechnung - nach Prüfung und Bericht der Kontrollstelle -sowie Entlastung des Vorstands und der Kontrollstelle

Der Vorstand:
a) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Je nach Geschäften können weitere Vorstandsmitglieder rekrutiert werden. Es ist in jedem Fall immer eine ungerade Vorstandsmitgliederzahl anzustreben
b) Der Vorstand ist zuständig für alle Vereinsangelegenheiten, die nicht statutengemäß von einem anderen Organ wahrgenommen werden
c) Die Mitglieder des Vorstands und der Kontrollstelle üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Spesen können nur nach Rücksprache mit dem Vorstand vergütet werden. Sitzungsgelder werden keine ausgezahlt


Unterschriften:

Die Präsidentin/der Präsident sowie die Kassiererin/Kassier führen die rechtsverbindliche Einzelunterschrift vom APBT Club SCHWEIZ.

Der Vorstand kann weitere Personen zur Unterschrift berechtigen.



Kontrollstelle:
a) Die Kontrollstelle besteht aus zwei Rechnungsrevisorinnen/-revisoren
b) Die Kontrollstelle prüft die Jahresrechnung. Sie erstattet der Hauptversammlung Bericht


Besondere Regelungen:
a) Die Generalversammlung ist nur beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte aller eingeschriebenen Mitglieder teilnimmt
b) Die Auflösung erfordert eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden Stimmberechtigten
c) Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur dessen Vermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder über ihren Jahresbeitrag hinaus ist ausgeschlossen
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6. Mitglieder: Eintritts- und Austrittsbestimmungen
Eintritt von Mitgliedern:
  1. Grundsätzlich kann jede/r Mitglied im APBT Club SCHWEIZ werden.
  2. Die Aufnahme wird mittels eines schriftlichen Antrags durch den Vorstand entschieden.
Austritt von Mitgliedern:
  1. Der Austritt aus dem Club ist jederzeit möglich. Die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden. Die Mitgliedschaft endet mit dem Vereinsjahr. Es werden keine Gebühren zurückerstattet.
  2. Der Vorstand kann Mitglieder aus dem Club ausschließen, falls Härtefälle eintreten. Der Ausschluss muss durch den Vorstand schriftlich begründet werden.
  3. Mitglieder, die die festgelegten Gebühren nicht termingerecht entrichten, scheiden aus dem Club aus.
  4. Eine Mitgliedschaft erlischt automatisch mit dem Tod des Mitgliedes.
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7. Tierschutz

Der APBT Club SCHWEIZ steht vollumfänglich hinter den Belangen des Tierschutzgesetzes. Der Club (das heißt: die Mitglieder) verpflichtet sich, weder Veranstaltungen zu organisieren, noch an der Organisation solcher Veranstaltungen mitzuwirken oder an solchen teilzunehmen bzw. Hunde von Mitgliedern teilnehmen zu lassen, die auf die berüchtigten und imageschadenden Hundekämpfe, Bullenbeißen oder sonstige Aktivitäten hinauslaufen, für die die Aggressivität des Hundes stark gesteigert werden muss und in denen er somit zu Kämpfen jedweder Art missbraucht wird.

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8. Hundesport
  1. Der APBT Club SCHWEIZ fördert alle Hundesport-Aktivitäten, welche vom SKG (Schweizerische Kynologische Gesellschaft) und/oder von der FCI (Fédération Cynologique International) ausgeschrieben sind. Dies sind Aktivitäten wie Begleithund, Schutzhund, Fährtenhund, Sanitätshund, Schutzhund nach IPO/FCI, Agility, Mobility, Wassersportarten und REDOG (Liste ist nicht vollständig, es sind nur Beispiele genannt).
  2. Zusätzlich ist die Teilnahme an Weightpulling ausdrücklich gestattet. Da dieser Sport in der Schweiz nicht sehr populär ist, sind bei einer Durchführung unbedingt die Original-Teilnahmebedingungen aus den USA anzufordern. Auch hier soll der Hund Spaß an der Arbeit haben und nicht durch falsche Handhabung mit seiner Gesundheit gespielt werden.
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9. Hundeschule
  1. Der APBT Club SCHWEIZ betreibt keine eigene Hundeschule oder Sportclub im Sinne einer Ausbildung von Welpen, Junghunden, Sporthunden oder anderweitiger Mensch/Tier-Ausbildung. Als Ausnahme kann die Ausbildung eines Weightpulling-Dogs über den APBT Club SCHWEIZ organisiert werden. Für diesen Zweck muss jedoch eine sachverständige Person entsprechend verpflichtet werden.
  2. Der Club führt eine Liste mit Hundeschulen und Clubs, bei welchen speziell auch Pit Bulls sauber und aggressionsfrei ausgebildet werden können.
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10. Zucht

Der APBT Club SCHWEIZ schreibt die Zuchten aus der Schweiz zentral ein und reicht diese wiederum beim offiziellen Organ in den USA, dem UKC (United Kennel Club) resp. ADBA (American Dog Breeders Association), ein. So wird sichergestellt, dass der Stammbaum unserer Hunderasse ordentlich weitergetragen werden kann.

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11. Ausstellungen

Der APBT Club SCHWEIZ organisiert Zuchtausstellungen oder nimmt an solchen teil. Sie können in Zusammenarbeit mit einem anderen Rasseclub durchgeführt werden.

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12. Rassestandard

Der Rassestandard wird den Richtlinien des UKC (United Kennel Club) resp. ADBA (American Dog Breeders Association) entnommen.

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13. Eintragungen

Die Eintragung als Züchter und die Eintragung von Rassetieren ist kostenpflichtig. Die aktuellen Kosten werden von der Generalversammlung beschlossen.

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14. SKG-Teilnahme
  1. Der APBT Club SCHWEIZ ist bestrebt, beim SKG Anerkennung zu finden.
  2. Der Pit Bull soll auch an offiziellen Veranstaltungen teilnehmen können.
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15. Der Pit Bull in der Öffentlichkeit
  1. Alle (!) Mitglieder sind verpflichtet, das positive Bild des American Pit Bull Terriers (und/oder sogenannter 'Kampfhunde') in die Öffentlichkeit zu tragen. Jedes imageschadende Tun ist dringendst zu unterlassen. Ein Pit Bull-Halter muss mehr Verantwortungsgefühl aufbringen als andere Hundehalter!
  2. Wir müssen alles daran setzen, dass diese Hunderasse in der Schweiz ihren Fortbestand ohne Diskriminierung erleben kann.
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16. Aktivitäten der Mitglieder

Gelegentliche Mitgliedertreffs mit gemeinsamen Spaziergängen oder anderen Aktivitäten sind zu fördern. Der APBT Club SCHWEIZ verteilt an jedes Mitglied eine Mitgliederliste mit Adressen und Telefonnummern. Das heißt, dass Mitglieder, die zusätzliche Aktivitäten wünschen, diese selbst organisieren. Wir bitten jedoch diejenigen Mitglieder, die solche Treffen mit den Hunden organisieren, ihrer hohen Verantwortung gerecht zu werden und in der Öffentlichkeit keinen Anlass für negative Presse zu geben.

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